Was versteht man unter Gewaltschutz?

Die Gewaltschutzgesetze haben häusliche Gewalt enttabuisiert. Gewalt im Privaten wird nicht länger als „Problem der Betroffenen“ erachtet, sondern als Menschenrechtsverletzung ernst genommen. Geschädigte haben Anspruch auf Schutz und Hilfe, gewalttätige Personen erfahren, dass ihr Verhalten nicht geduldet wird. Daher wirken die Gesetze präventiv. Die Gesetze haben die Handlungsmöglichkeiten von Frauen, die in gewaltbelasteten Beziehungen leben, erweitert und vielen von ihnen Wege aus der Gewaltbeziehung eröffnet. Häusliche Gewalt zu ahnden, ist ein staatliches Anliegen. Daher müssen nicht mehr jene, die Gewalt in den eigenen vier Wänden Gewalt erfahren, aus ihrem vertrauten sozialen Umfeld flüchten, sondern diejenigen, die Gewalt ausüben, werden zur Verantwortung gezogen: Die Polizei hat bei Einschreiten bei Gewalt in der Familie Gefährder*innen aus der Wohnung wegzuweisen und ihnen das Betreten für zwei Wochen zu verbieten (§ 38 a SPG). Zusätzlich zum Betretungsverbot wird auch ein Annäherungsverbot ausgesprochen, sodass sich Gefährder*innen den Opfern nicht auf 100m annähern dürfen. Sind Kinder gefährdet Gewalt zu erleiden, kann für Kinder bis 14 Jahren das Betretungsverbot auch für deren Schule/institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung/Hort, sowie im Umkreis von 50m, angeordnet werden. Das polizeiliche Verbot kann mithilfe einer Einstweiligen Verfügung für die Wohnung bis zu sechs Monaten verlängert werden (§ 382 b EO), Kontakt- und Aufenthaltsverbote können bis zu einer Dauer von einem Jahr erlassen werden (§ 382 e EO).

DIE GEWALTSCHUTZGESETZE ORIENTIEREN SICH AN FOLGENDEN LEITLINIEN:

  • Der Staat ist verantwortlich für die Verhinderung und Ahndung von Gewalttaten
  • Gewalt in der Familie ist kriminelles Unrecht
  • Der Gefährder/die Gefährderin ist für seine/ihre Gewalttätigkeit verantwortlich
  • Der Sicherheitsanspruch des Opfers hat Priorität

Link zu den Gewaltschutzgesetzen:

ISTANBUL KONVENTION

Mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, der sogenannten Istanbul Konvention, liegen umfassende Maßnahmen zur Beendigung von Gewalt an Frauen vor.

Im August 2014 ist die sogenannte Istanbul Konvention als verbindliche Rechtsnorm gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt in Kraft getreten, sie sieht Maßnahmen in den Bereichen Betreuung und Hilfe für Gewaltbetroffene, Rechtsschutz, zivil- und strafrechtliche Verfahren, sowie Prävention vor. Gegenwärtig ist die Konvention das bedeutendste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa.

Link zur Instanbul Konvention: